Unser Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion

Bei Auto-Motion Shade stehen unsere barrierefreien Kundenservicerichtlinien im Einklang mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Würde, Integration und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Unsere Verpflichtung besteht darin, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang und gleichberechtigte Teilhabe erhalten.

Wir verpflichten uns, Menschen mit Behinderungen in einer Weise zu behandeln, die es ihnen ermöglicht, ihre Würde und Unabhängigkeit zu wahren. Auto-Motion Shade glaubt an Integration und ist entschlossen, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zeitnah zu erfüllen. Dies werden wir erreichen, indem wir Barrieren für die Barrierefreiheit beseitigen und verhindern sowie unsere Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Accessibility for Ontarians with Disabilities Act und den Barrierefreiheitsgesetzen von Ontario erfüllen.

Auto-Motion Shade verpflichtet sich, seine aktuellen und fortlaufenden Verpflichtungen gemäß dem Ontario Human Rights Code in Bezug auf Nichtdiskriminierung zu erfüllen. Wir verstehen vollständig, dass die Verpflichtungen aus dem Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 (AODA) und seinen Barrierefreiheitsstandards unsere Verpflichtungen gemäß dem Ontario Human Rights Code oder unsere Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen gemäß anderen Gesetzen weder ersetzen noch einschränken.

Siehe unten für unsere vollständige Richtlinie.

AODA – INTEGRIERTE BARRIEREFREIHEITSSTANDARDS
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Der Integrierte Barrierefreiheitsstandard („IAS“) wurde als Verordnung im Rahmen des Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 („AODA“) eingeführt. Der IAS und das AODA stehen im Einklang mit der Verpflichtung des Unternehmens, alle Mitarbeitenden in einer Weise zu behandeln, die ihre Würde und Unabhängigkeit respektiert.

Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zeitnah zu erfüllen, und wird dies tun, indem es Barrieren für die Barrierefreiheit verhindert und beseitigt sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem AODA erfüllt. Diese Richtlinie wird in Übereinstimmung mit den in der IAS-Verordnung festgelegten Zeitrahmen umgesetzt.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Barrierefreiheitsplan

Das Unternehmen wird einen Barrierefreiheitsplan entwickeln, pflegen und dokumentieren, der die Strategie der Organisation zur Vermeidung und Beseitigung von Barrieren an seinem Arbeitsplatz sowie zur Verbesserung der Chancen für Menschen mit Behinderungen beschreibt.

Der Barrierefreiheitsplan wird mindestens einmal alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert und wird auf den externen Websites des Unternehmens veröffentlicht. Auf Anfrage stellt das Unternehmen eine Kopie des Barrierefreiheitsplans in einem barrierefreien Format zur Verfügung.

Schulung von Mitarbeitenden, Management und Freiwilligen

Das Unternehmen wird sicherstellen, dass Schulungen zu den Anforderungen der Barrierefreiheitsstandards und des Human Rights Code durchgeführt werden, im Einklang mit den in der IAS-Verordnung festgelegten Anforderungen. Schulungen werden für folgende Personen bereitgestelltr:

  • Alle Mitarbeitenden und Freiwilligen des Unternehmens,
  • Alle Personen, die an der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensrichtlinien beteiligt sind; sowie alle weiteren Personen, die Waren, Dienstleistungen oder Einrichtungen im Namen des Unternehmens bereitstellen, sofern zutreffend.

Die bereitgestellten Schulungen werden den Aufgaben der Mitarbeitenden, Freiwilligen und des Managements angemessen sein. Die Schulungen umfassen:

  • den Zweck des Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 und die Anforderungen der Customer Service Standards,
  • unsere Richtlinien im Zusammenhang mit den Customer Service Standards,
  • wie mit Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen interagiert und kommuniziert wird,
  • wie mit Menschen mit Behinderungen interagiert wird, die ein Hilfsmittel verwenden oder die Unterstützung eines Assistenztiers oder einer Begleitperson benötigen;
  • wie die vor Ort oder anderweitig verfügbaren Geräte oder Hilfsmittel verwendet werden, die bei der Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen helfen können;
  • was zu tun ist, wenn eine Person mit einer Behinderung Schwierigkeiten hat, auf die Waren, Dienstleistungen oder Einrichtungen unserer Organisation zuzugreifen.

Wir schulen jede Person so bald wie möglich nach ihrer Einstellung und stellen Schulungen in Bezug auf Änderungen der Richtlinien bereit.
Wir führen Aufzeichnungen über die durchgeführten Schulungen, einschließlich der Daten, an denen die Schulungen durchgeführt wurden, und der Anzahl der Personen, denen sie bereitgestellt wurden.
Schulungen werden auch durchgeführt, wenn Änderungen an den Barrierefreiheitsrichtlinien des Unternehmens vorgenommen werden. Das Unternehmen wird Aufzeichnungen über die von ihm durchgeführten Schulungen führen.

STANDARDS FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION
Feedback

Das Unternehmen wird sicherstellen, dass sein Verfahren zum Empfang und zur Beantwortung von Feedback für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, indem es auf Anfrage barrierefreie Formate und Kommunikationsmittel bereitstellt oder deren Bereitstellung organisiert

Barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung
Auf Anfrage wird das Unternehmen barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung für Menschen mit einer Behinderung zeitnah bereitstellen oder deren Bereitstellung organisieren, unter Berücksichtigung der spezifischen Barrierefreiheitsbedürfnisse der Person mit einer Behinderung. Das Unternehmen wird sich mit der anfragenden Person abstimmen, um die Eignung eines barrierefreien Formats oder einer Kommunikationsunterstützung zu bestimmen.
Das Unternehmen wird die Öffentlichkeit außerdem über die Verfügbarkeit barrierefreier Formate und Kommunikationsunterstützung informieren, sofern zutreffend.
 

Barrierefreie Websites und Webinhalt

Das Unternehmen wird sicherstellen, dass seine Internet-Websites, einschließlich Webinhalten, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium – Stufe A entsprechen, außer wenn dies nicht praktikabel ist. Der Barrierefreiheitsplan wird mindestens einmal alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert und wird auf den internen und externen Websites des Unternehmens veröffentlicht. Dieser wird auf Anfrage in einem barrierefreien Format verfügbar sein.

BESCHÄFTIGUNGSSTANDARDS
Rekrutierung

Das Unternehmen wird seine Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit von Anpassungsmaßnahmen für Bewerber mit Behinderungen im Rekrutierungsprozess informieren.

Rekrutierungs-, Bewertungs- oder Auswahlverfahre

Das Unternehmen wird Bewerber darüber informieren, wenn sie ausgewählt wurden, um weiter an einem Bewertungs- oder Auswahlverfahren teilzunehmen, dass auf Anfrage Anpassungsmaßnahmen verfügbar sind.
Wenn ein ausgewählter Bewerber eine Anpassung anfordert, wird das Unternehmen sich mit dem Bewerber abstimmen und eine geeignete Anpassung bereitstellen oder deren Bereitstellung organisieren, in einer Weise, die die Barrierefreiheitsbedürfnisse des Bewerbers aufgrund seiner Behinderung berücksichtigt.

Mitteilung an erfolgreiche Bewerber

Bei der Unterbreitung von Stellenangeboten wird das Unternehmen den erfolgreichen Bewerber über seine Richtlinien zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit Behinderungen informieren.

Information der Mitarbeitenden über Unterstützung

Das Unternehmen wird seine Mitarbeitenden über seine Richtlinien (und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen dieser Richtlinien) informieren, die zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, einschließlich Richtlinien zur Bereitstellung von Arbeitsplatzanpassungen, die die Barrierefreiheitsbedürfnisse eines Mitarbeitenden aufgrund einer Behinderung berücksichtigen. Diese Informationen werden neuen Mitarbeitenden so bald wie möglich nach Beginn ihres Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt.

Barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung für Mitarbeitende

Auf Anfrage eines Mitarbeitenden mit einer Behinderung wird das Unternehmen sich mit dem Mitarbeitenden abstimmen, um barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung für Informationen bereitzustellen oder deren Bereitstellung zu organisieren, die für die Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit erforderlich sind, sowie für Informationen, die allgemein anderen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.

Bei der Bestimmung der Eignung eines barrierefreien Formats oder einer Kommunikationsunterstützung wird das Unternehmen sich mit dem Mitarbeitenden abstimmen, der die Anfrage stellt.

Notfallinformationen am Arbeitsplatz

Das Unternehmen wird individualisierte Notfallinformationen für den Arbeitsplatz für Mitarbeitende mit einer Behinderung bereitstellen, wenn die Behinderung derart ist, dass die individualisierten Informationen erforderlich sind, und wenn dem Unternehmen der Bedarf an einer Anpassung aufgrund der Behinderung des Mitarbeitenden bekannt ist. Das Unternehmen wird diese Informationen so bald wie möglich nach Kenntnis des Anpassungsbedarfs bereitstellen.

Wenn der Mitarbeitende Unterstützung benötigt, wird das Unternehmen mit Zustimmung des Mitarbeitenden die Notfallinformationen am Arbeitsplatz einer benannten Person zur Verfügung stellen, die dem Mitarbeitenden Unterstützung leisten soll.

Das Unternehmen wird die individualisierten Notfallinformationen am Arbeitsplatz überprüfen, wenn der Mitarbeitende an einen anderen Ort innerhalb der Organisation wechselt oder wenn die allgemeinen Anpassungsbedürfnisse oder -pläne des Mitarbeitenden überprüft werden.

Dokumentierte individuelle Anpassungspläne

Das Unternehmen wird ein schriftliches Verfahren zur Entwicklung dokumentierter individueller Anpassungspläne für Mitarbeitende mit Behinderungen aufrechterhalten.

Auf Anfrage werden Informationen über bereitgestellte barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung ebenfalls in individuelle Anpassungspläne aufgenommen.

Darüber hinaus wird der individuelle Anpassungsplan individualisierte Notfallinformationen am Arbeitsplatz enthalten und alle weiteren bereitzustellenden Anpassungen identifizieren.

RÜCKKEHR AN DEN ARBEITSPLATZ
Rückkehrprozess


Das Unternehmen wird einen dokumentierten Rückkehrprozess für seine Mitarbeitenden aufrechterhalten, die aufgrund einer Behinderung von der Arbeit abwesend waren und behinderungsbedingte Anpassungen benötigen, um an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Der Rückkehrprozess wird die Schritte darlegen, die das Unternehmen unternehmen wird, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, und wird dokumentierte individuelle Anpassungspläne als Bestandteil dieses Prozesses enthalten.

Dieser Rückkehrprozess ersetzt oder überschreibt keinen anderen Rückkehrprozess, der durch ein anderes Gesetz geschaffen wurde oder unter ein anderes Gesetz fällt.

Rückkehrplan für erkrankte oder verletzte Mitarbeitende

Einleitung: Auto-Motion Shade verpflichtet sich, die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden zu unterstützen, einschließlich derjenigen, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung abwesend waren. Dieser Rückkehrplan beschreibt unseren Ansatz zur Erleichterung eines reibungslosen Übergangs dieser Mitarbeitenden zurück an den Arbeitsplatz, unter Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihres Wohlbefindens.
1. Bewertung des Mitarbeitenden:

  • Das Unternehmen wird eine Bewertung des aktuellen Gesundheitszustands des erkrankten oder verletzten Mitarbeitenden durchführen, einschließlich etwaiger medizinischer Einschränkungen oder empfohlener Anpassungen durch den behandelnden Arzt.
  • Wir werden mit dem Mitarbeitenden zusammenarbeiten, um seine spezifischen Bedürfnisse und Anliegen im Zusammenhang mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu verstehen.

2. Planung von Anpassungen:

  • Das Unternehmen wird mit dem Mitarbeitenden zusammenarbeiten, um einen individuellen Anpassungsplan zu entwickeln, der auf seine Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten ist.
  • Wir werden alle erforderlichen Änderungen oder Anpassungen am Arbeitsplatz identifizieren, wie ergonomische Anpassungen, Hilfsmittel oder angepasste Arbeitsaufgaben.

3. Kommunikation und Unterstützung:

  • Das Unternehmen wird während des gesamten Rückkehrprozesses eine offene und transparente Kommunikation aufrechterhalten.
  • Wir werden fortlaufende Unterstützung leisten, um Fragen, Bedenken oder Herausforderungen zu klären.

4. Stufenweiser Wiedereinstieg:

  • Das Unternehmen wird ein Programm für eine schrittweise Rückkehr implementieren, das eine graduelle Erhöhung von Arbeitszeit und Verantwortung ermöglicht.
  • Wir werden den Fortschritt überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

5. Arbeitsplatzanpassungen:

  • Das Unternehmen wird sicherstellen, dass der Arbeitsplatz barrierefrei ist und keine Hindernisse bestehen.
  • Notwendige Anpassungen werden umgesetzt.

6. Schulung und Unterstützung:

  • Das Unternehmen wird Führungskräfte und Mitarbeitende schulen, um den Wiedereinstieg effektiv zu unterstützen.
  • Sensibilisierung für Behinderung und Inklusion wird gefördert.

7. Laufende Überwachung und Bewertung:

  • Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft.
  • Feedback wird eingeholt und Verbesserungen umgesetzt.

Fazit: Auto-Motion Shade verpflichtet sich, die erfolgreiche Rückkehr von Mitarbeitenden durch individuelle Unterstützung, Anpassung und Begleitung zu ermöglichen und ein unterstützendes sowie inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden.